AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der "DAS NotHilfeSystem" GmbH

 

1. Geltungsbereich

Die "DAS NotHilfeSystem" GmbH, Maxstraße 6, 01067 Dresden (nachfolgend NHS GmbH genannt) erbringt ihre Leistungen und den dazugehörigen Service ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

 

2. Vertragsschluss, Widerrufsrecht

2.1. Die verbindliche Bestellung des Kunden für die Produkte und die Nutzung der Leistungen der NHS GmbH wird online über eine Webseite (derzeit https://nothilfesystem.de) bzw. über die für die Kooperationspartner der NHS GmbH eingerichteten personalisierten Webseiten an die NHS GmbH übermittelt. Erst mit der ausdrücklichen Annahme der Bestellung durch die NHS GmbH kommt der Vertrag zustande.

2.2. Der Kunde stimmt zu, dass die NHS GmbH bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bearbeitung seines Auftrages beginnt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sein Widerrufsrecht erlischt, wenn die NHS GmbH auf seinen Wunsch hin bereits mit den vereinbarten Dienstleistungen begonnen und diese vollständig erbracht hat. Ferner ist dem Kunden bekannt, dass er bei Ausübung des Widerrufsrechts für die bis zum Widerruf nicht vollständig erbrachten Dienstleistungen Wertersatz zu erbringen habt.

 

3. Vertragsgegenstand und Vertragsänderung

3.1. Mit der Auslösung der verbindlichen Bestellung erhält der Kunde eine eMail an die von ihm, in der Bestellung angegebene Mailadresse, dessen Erhalt er über einen eingefügten Link bestätigen muss (Doppel-Opt-In-Verfahren). Die eMail enthält außerdem eine Anleitung zur Nutzung der Leistungen der NHS GmbH.

Die NHS GmbH stellt dem Kunden einen OnlineSpeicher zur Verfügung, in dem der Kunde oder von ihm autorisierte Dritte persönliche und medizinische Daten und Dokumente, sowie rechtliche Dokumente (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung, Testament etc.) einstellen aber auch eigenverantwortlich über einen Dokumentengenerator erstellen kann. Der Kunde entscheidet selbst, welche Daten und Dokumente er in einem Notfall über verschiedene Möglichkeiten weltweit abrufbar für Rettungskräfte, Notärzte, Krankenhäuser etc. zugänglich macht und welche sofort sichtbar auf seinem NotHilfePass, den er sich mit der Eingabe seiner Daten im OnlineSpeicher selbst erzeugt, aufgedruckt werden. Über die folgenden, auf dem NotHilfePass aufgedruckten Möglichkeiten kann der Abruf erfolgen:

  • über eine 24-Stunden-Notfallhotline (nur Dokumente)
  • online über www.notfallzugang.de durch Angabe seines Notfallpasswortes, das sich auf der Rückseite des NotHilfePasses befindet oder
  • über den ebenfalls auf der Rückseite des NotHilfePass sichtbaren QR-Code

Den selbst erzeugten NotHilfePass fordert der Kunde über das NotHilfeSystem bei der NHS GmbH an. Er erhält seinen Pass von der NHS GmbH im Scheckkartenformat per Post zugeschickt.

Der Kunde kann sein NotHilfeSystem zusätzlich als Daten- und Dokumentensafe für private und geschäftliche Daten- und Dokumente nutzen. Auf diese Daten und Dokumente hat nur er oder von ihm autorisierte Dritte passwortgeschützt Zugriff.

Die NHS GmbH ist nur insoweit für die Nichtabrufbarkeit von Daten und Dokumente verantwortlich, wenn diese sich auf Fehler, die direkt bei der NHS GmbH liegen, zurückführen lassen.

3.2. Die NHS GmbH behält sich das Recht vor, Verbesserungen oder Erweiterungen ihrer angebotenen Leistungen vorzunehmen, wenn diese für den Kunden zumutbar sind, den Kundennutzen erhöhen, aus Datenschutz- oder Missbrauchsgründen notwendig sind oder die NHS GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.

3.3. Zur Erbringung ihrer Leistungen hat die NHS GmbH das Recht sich jederzeit auch Dritter zu bedienen.

 

4. Servicepaket der NHS GmbH

4.1. Die NHS GmbH stellt ihren Kunden im OnlineSpeicher über einen Dokumentengenerator die Möglichkeit zur Verfügung, sich Vorsorgedokumente selbst zu erstellen. Die NHS GmbH weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass sie mit der Zurverfügungstellung des Dokumentengenerators zur Erstellung eigener Vorsorgedokumente keine Rechtsberatung anbietet bzw. erbringt und keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Wirksamkeit der erstellten Vorsorgedokumente übernimmt.

4.2. Weitere Serviceleistungen finden Sie auf der Webseite der NHS GmbH (derzeit https://nothilfesystem.de) bzw. auf den für die Kooperationspartner der NHS GmbH eingerichteten personalisierten Webseiten.

 

5. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung, Einstellung der Leistung

5.1. Der Vertrag wird ab dem Datum der Leistungsannahme für mindestens 12 Monate geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ende des Monats des Vertragsabschlusses gekündigt wird.

5.2. Nach Eingang der Kündigung bei der NHS GmbH kann der Kunde seinen NotHilfePass und seinen OnlineSpeicher weiterhin bis zur endgültigen Vertragsbeendigung nutzen. Spätestens 14 Tage nach Vertragsbeendigung wird die NHS GmbH das Onlineportal des Kunden abschalten, alle Daten löschen und dem Kunden die von ihm bei der NHS GmbH eingelagerten Dokumente zu ihrer Entlastung zurückschicken. Fordert der Kunde nach erfolgter Kündigung seine eingelagerten Vorsorgedokumente vor Vertragsbeendigung zurück, sind über den NotHilfePass nur noch die im OnlineSpeicher abgespeicherten medizinischen Daten und Dokumente bis zur Vertragsbeendigung abrufbar.

5.3. Unberührt bleibt das gegenseitige Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.

5.4. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung müssen zu ihrer Wirksamkeit in Textform erfolgen. Somit gilt auch eine Kündigung über Fax, Postweg oder per eMail.

 

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde ist für den Inhalt und die Richtigkeit der von ihm in seinem OnlineSpeicher eingetragenen Daten und Dokumente, die die NHS GmbH für den Kunden sowie dessen eigenständig autorisierte Personen und Institutionen abrufbar bereithält, selbst verantwortlich. Der Kunde ist auch für das Verhalten Dritter verantwortlich, die in seinem Auftrag oder mit seiner Zustimmung für ihn tätig werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn er den Dritten wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen der NHS GmbH zur Verfügung stellt. Die NHS GmbH ist nicht in der Lage und auch nicht verpflichtet den Inhalt, den Umfang oder die Richtigkeit der Kundendaten zu prüfen und prüft hier auch keine von dem Kunden eingegebenen Daten.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, seine persönlichen Zugangsdaten zum OnlineSpeicher geheim zu halten bzw. nur bevollmächtigten Dritten in geeigneter Form zugänglich zu machen. Bei einem Zugriff auf die Notfalldaten des Kunden, egal durch wen, erhält der Kunde bzw. der oder die von ihm bevollmächtigten Dritten automatisch eine eMail und eine SMS über den Zugriff. Handelt es sich um einen unberechtigten Zugriff, kann der Kunde seinen NotHilfePass sofort selbst sperren. Das Gleiche gilt bei Verlust des NotHilfePass.

6.3. Der Kunde versichert, dass alle der NHS GmbH zur Abrechnung und Bereitstellung der Leistungen mitgeteilten Daten richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, die NHS GmbH unverzüglich über Änderungen dieser Daten per Post, Telefax oder eMail zu informieren.

6.4. Soweit die NHS GmbH von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, das die NHS GmbH zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, die NHS GmbH von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten der NHS GmbH.

6.5. Der Kunde verpflichtet sich gemäß Datenschutzerklärung 8. Abs. 4 für den Fall, dass er im System/auf der Website der NHS GmbH Personendaten Dritter erfasst oder in Dokumentenform der NHS GmbH zur Verfügung stellt, diese dritten Personen bzw. ihre gesetzlichen Vertreter jeweils innerhalb von 4 Wochen nach Erfassung oder Zurverfügungstellung über Umfang und Zweck der Verarbeitung von deren Daten durch die NHS GmbH zu informieren.

 

7. Zahlungsbedingungen, Rechnungslegung, Entgelterhöhung, Zahlungsverzug,

7.1. Die von dem Kunden an die NHS GmbH zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der verbindlichen Bestellung, die der Kunden oder ein von Ihm beauftragter Dritter an die NHS GmbH online ausgelöst hat und der Auftragsbestätigung.

7.2. Bei den Entgelten handelt es sich um eine Einmalgebühr für die Einrichtung des individuellen OnlineSpeichers, sowie um eine jährliche Servicegebühr für die Nutzung des OnlineSpeichers und die Bereitstellung und das Vorhalten der Leistungen des NOTHILFESYSTEM‘s. Für die anderen Produkte der NHS GmbH handelt es sich nur um eine Einmalgebühr. Nach Eingang der verbindlichen Bestellung und die Annahme durch die NHS GmbH werden die Einmalgebühr und die jährliche Servicegebühr für das erste Jahr sofort fällig. Ab dem zweiten Vertragsjahr wird die jährliche Servicegebühr jeweils im Voraus für den entsprechenden Abrechnungszeitraum fällig.

7.3. Die Rechnungsstellung durch die NHS GmbH erfolgt unmittelbar nach Eingang des Auftrages bei der NHS GmbH.

7.4. Der Kunde ermächtigt die NHS GmbH, die von ihm zu erbringenden Entgeltzahlungen zu Lasten seines Kontos einzuziehen. Der Kunde ist für die ausreichende Deckung des Kontos verantwortlich. Die Kosten einer erfolglosen Lastschrift bzw. einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde. Die hierfür anfallenden Bankgebühren sind durch den Kunden zu bezahlen.

7.5. Ist der Kunde mit der Zahlung seiner Entgelte in Verzug, ist die NHS GmbH berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern, bis die offene Forderung ausgeglichen ist. Beträgt der Verzug mehr als zwei Monate, ist die NHS GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

7.6. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch die NHS GmbH hat diese Anspruch auf die Zahlung des jährlichen Entgelts für den vereinbarten Abrechnungszeitraum, also für das Restjahr. Vorausbezahlte Entgelte für die Restlaufzeit werden bei einer Kündigung nicht erstattet. Das gilt auch für den eingetretenen Todesfall des Kunden.

7.7. Die NHS GmbH ist berechtigt die Entgelte angemessen zu erhöhen. Eine Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Eine Entgelterhöhung berechtigt den Kunden zu einer außerordentlichen Kündigung.

 

8. Haftung des Anbieters

8.1. Die NHS GmbH haftet nicht für die korrekte Funktion der vom Kunden verwendeten Internetsoftware, seines Browsers oder anderer Übertragungswege des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der NHS GmbH liegen. Die NHS GmbHV lehnt jede Haftung für Schäden ab, die auf falsche Angaben und Einträge des Kunden in der verbindlichen Bestellung und im OnlineSpeicher zurückzuführen sind. Die NHS GmbH übernimmt auch keine Haftung für fehlerhafte Informationen, die vom Kunden autorisierte Dritte verursacht haben und zu Schäden für den Kunden führen.

8.2. Die NHS GmbH haftet dem Kunden nur für Schäden, die von ihr oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

 

9. Datenschutz

Die NHS GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden. Weitere Informationen zur Datenerhebung und –verarbeitung sowie zum Datenschutz nach der seit 25.05.2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website der NHS GmbH (derzeit https://www.nothilfepass.de/Datenschutzerklärung).

 

10. Kundenansprache, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand

10.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihn die NHS GmbH bzw. deren bevollmächtigte Dritte über die gängigen Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax, eMail etc. kontaktieren kann, um ihm wichtige Informationen zum Thema Notfallvorsorge zu übermitteln. Darüber hinaus gelten in diesem Zusammenhang insbesondere die Datenschutzerklärung auf der Website der NHS GmbH, Punkt 4. Datenverarbeitung zur Kommunikationszwecken.

10.2.  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

10.3.  Gerichtsstand für alle sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der NHS GmbH.

 

(Stand: 15.11..2021)